Sonderinfo des Handelsverband Bayern: Soforthilfe Corona!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Anträge können ab heute von gewerblichen Unternehmen (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Je nach Betriebsgröße werden zwischen 5.000 und 30.000 Euro gewährt, die bereits von Freitag an ausgezahlt werden können.

Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Das Geld kann mit diesem Antrag schnell und unbürokratisch beantragt werden. Bei der Soforthilfe handelt es sich nicht um einen Kredit oder ein Darlehen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde gesendet werden (als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail oder per Post).

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Puff
HBE-Hauptgeschäftsführer

 

 

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