Sonderinformationen zu Geschäftsschließungen wegen Coronavirus

Liebe Mitglieder des Gewerbevereins,

gerne stellen wir Ihnen hiermit wichtige Informationen des Handelsverband Bayern rund um die letzten Entwicklungen zum „Corona-Virus“ zur Verfügung.

– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –

Liebe Mitglieder,
wegen der Corona-Pandemie ist in Bayern der Katastrophenfall festgestellt worden. Im Freistaat wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Von heute Dienstag an sollen Bars, Kinos und Schwimmbäder geschlossen werden, von Mittwoch an auch ausgewählte Geschäfte. Die Grundversorgung bleibt aufrecht erhalten. Ausgangssperren sind nicht geplant.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung des Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerisches Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Die Maßnahmen:

  • Einzelhandel: ab morgigem Mittwoch (18. März) sind alle Öffnungszeiten des Handels widerrufen (Schließung)
  • Ausnahmen: versorgungsrelevanter Handel (Lebensmittel, Apotheken, Getränkemärkte, Drogeriemärkte, Tiernahrung, Optiker, Hörgeräte, Sanitätshäuser, Bau- und Gartenmärkte, Reinigungen, Tankstellen, Banken, Post, Online-Handel)
  • Für den versogungsrelevanten Handel gelten neue Ladenöffnungszeiten: werktags bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr
  • Diese Maßnahmen gelten für zwei Wochen
  • Veranstaltungen jedweder Art sind bis 20. April untersagt
  • Ab Dienstag müssen alle Freizeiteinrichtungen (Bäder, Fitnessstudios, Kino, Tagungsräume, Vereine, Sport- und Spielplätze, Tierparks etc.) schließen
  • Gastronomie: ab Mittwoch dürfen nur noch Speiselokale in der Zeit von 6 bis 15 Uhr öffnen (Voraussetzung: mind. 1,5 Meter Abstand der Gäste und max. 30 Personen)
  • Für finanzielle Hilfen wird ein Sondervermögen von bis zu 10 Milliarden Euro eingerichtet
  • Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, wird es eine Erhöhung der Ausfallbürgschaften (LfA), eine Erhöhung der Fördergrenzen (bisher: 50 Prozent bis 60 Prozent, neu: 80 Prozent bis 90 Prozent), Beteiligungsmöglichkeiten des Staats an
  • Unternehmen sowie ein Soforthilfeprogramm für Betriebe aus Gastronomie, Handel und Tourismuswirtschaft sowie für Kulturschaffende geben.
  • Es können Stundungen der Steuern beim Finanzamt beantrag werden. Einen Antrag dazu finden Sie als Anhang.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen kommen durch die Coronakrise in eine existenzbedrohende Schieflage. Die Bayerische Staatsregierung hat entsprechende finanzielle Hilfen zugesagt. HBE-Präsident Ernst Läuger und HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff werden dazu am kommenden Donnerstag mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger weitere Details besprechen.

Bleiben Sie gesund! Viele Grüße
Uta Wandera
Referentin

Anlagen:

 

 

Bildquelle: Foto von cottonbro von Pexels