Der Gewerbeverein Markt Mömbris e.V. ist dank starker Sponsoren und den Beiträgen der Mitgliedsbetriebe seit Sommer 2021 im Besitz einer Hüpfburg, die ab sofort auch von Firmen, Vereinen und Privatleuten im Markt Mömbris ausgeliehen werden kann. Wir freuen uns, Ihnen und Ihren jungen Besuchern mit unserer Hüpfburg einegroßartige Attraktion für Ihre Feierlichkeiten bieten zu können.
Die Hüpfburg kann für Feste und Veranstaltungen im Einzugsgebiet des Gewerbeverein Markt Mömbris e.V. ausgeliehen werden.
Und so einfach funktioniert es:
- Schicken Sie uns den gewünschten Zeitraum zusammen mit Ihren Kontaktdaten rechtzeitig über das untenstehende Anfrageformular. Die Tage, an denen die Hüpfburg noch verfügbar ist, entnehmen Sie bitte bem Buchungskalender rechts. Bitte reservieren Sie nur den Tag, an dem die Hüpfburg auch genutzt wird.
- Für die Nutzung der Hüpfburg wird ein Nutzungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet, mit dem der Mieter die Nutzungsbedingungen anerkennt.
- Für die Hüpfburg wird eine Nutzungsgebühr von 50,00 € pro Tag erhoben. Von Mitgliedsbetrieben des Gewerbeverein Markt Mömbris e.V. kann die Hüpfburg kostenlos ausgeliehen werden; die Unterzeichnung des Nutzungsvertrag ist jedoch obligatorisch.
- Die Hüpfburg ist mit einem Kofferanhänger bei REWE Kornelius Golbik in Mömbris eingelagert. Sie muss von dort abgeholt und auch dorthin wieder zurückgebracht werden. Ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung ist daher notwedig.
- Die Lageranschrift lautet: REWE Kornelius Golbik oHG, Kornelius Golbik, Klingerstr. 4a, 63776 Mömbris.
- Der Betrieb der Hüpfburg ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt.
- Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personal sowie die äußere Sicherheit (keine Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) Die Rückgabe der Hüpfburg hat in einem trockenen, sauberen und ordentlichen Zustand zu erfolgen.
- Ein Verleih außerhalb des Landkreises Aschaffenburg oder eine Weitergabe bzw. Untervermietung an andere Vereine/Einrichtungen ist grundsätzlich nicht möglich. Nutzungen außerhalb dieser Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung seitens der Vereinsführung.
- Weitere Informationen zum Umgang mit der Hüpfburg finden Sie in der Nutzungsvereinbarung.